George(s) Lessard on 9 Apr 2001 08:57:41 -0000


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[Nettime-bold] Germany plans DOS attacks against overseas sites



------- Forwarded Message Follows -------
Date sent:      	Sat, 07 Apr 2001 09:31:10 -0700
To:             	politech@politechbot.com
From:           	Declan McCullagh <declan@well.com>
Subject:        	FC: Germany plans DOS attacks against overseas sites --Der 
Spiegel
Send reply to:  	declan@well.com



*********

Date: Fri, 6 Apr 2001 14:11:30 -0700
To: declan@well.com
From: mech@eff.org (Stanton McCandlish)
Subject: Fwd: [FYI] German Government considers DOS-Attacks against
  undesired foreign websites

An (anonymized) headsup from a German:


For those who aren't able to read German texts: According to a recent
SPIEGEL ONLINE report, Otto Schily, German Home Secretary, publicly
considers plans to perform "Official" DOS-attacks on foreign websites
which are deemed to violate applicable German law. Obviously Schily thinks
that DOS attacks might in particular be a suitable procedure to combat
nazi websites hosted in the U.S. and there being protected by the First
Amendment.  However, even other undesired content banned by German law
might be honoured by an "Official DOS Attack".

Are there any friends abroad who might explain the principles of law
to our Government? I think there should be as much forign media
coverage as possible in order to prevent the worst possible
developments.

Some background info: In the seventies and eighties of the past
century, Schily joined the political party of "DIE GRUENEN" (The
Greens) and, in his capacity as a lawyer, he defended left extremists and
RAF terrorists in court. Later he switched over to the Social Democratic
Party (SPD), and now in his capacity as German Home Secretary he is one of
the utmost "law & order right-wingers" if debate comes to security
politics.




http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,126921,00.html

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SPIEGEL ONLINE - 06. April 2001, 18:21
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,126921,00.html

Otto Schily: Mit Hackermethoden gegen Neonazis

Von Frank Patalong

Innenminister Otto Schily erwägt, ausländische Nazi-Websites mit
Hackerangriffen lahm zu legen. Dafür will sich das Ministerium so
genannter Denial-of-Service-Attacken bedienen. Mit ähnlichen Methoden
hatten Hacker im letzten Frühjahr weite Teile des Internets blockiert.

Hamburg - Hackerattacken im Auftrag des Ministeriums seien keineswegs "im
Unrechtsbereich anzusiedeln", argumentiert Schilys Sprecher Dirk Inger.
Dahinter stehe "vielmehr der Gedanke der Verteidigung unserer
Rechtsordnung gegen rechtswidrige Angriffe unter bewusster Ausnutzung der
Internationalität des Mediums Internet." Dafür müsse man über viele
Instrumente nachdenken. Was schließlich umgesetzt werde, "bestimmt sich
nach Recht, Effektivität und Erfolgsaussicht", beantwortete Inger eine
Anfrage von SPIEGEL ONLINE.

Wer die Angriffe für das Innenministerium durchführen soll, ist noch
nicht bekannt. Mit Denial-of-Service (DoS)-Attacken kennt sich Schily
jedenfalls aus. Seit den weltweiten DoS-Angriffen auf kommerzielle
Websites wie Yahoo! und eBay im Frühjahr 2000 reibt sich Schily an den
Gefahren des Cyberspace. Als Reaktion auf die DoS-Attacken und das "I Love
You"-Virus entstand im Frühjahr 2000 der Plan zu Schilys "Internet Task
Force", die künftig Deutschlands "kritische Infrastrukturen" sichern soll.

Das klingt nach Verteidigung, meint aber offenbar mehr: Bisher wurde
die "Internet Task Force" von vielen als reagierender Debattierclub
gesehen. Schily dagegen scheint sie durchaus so zu verstehen, wie sie in
der Übersetzung ihres englischen Namens daherkommt: als "schnelle
Eingreiftruppe".

Bereits am 21. Dezember vergangenen Jahres hatte Schily, in
Deutschland unbemerkt, in einem Interview mit der "Washington Post"
argumentiert, dass es Verteidigung auch in einer "Vorneweg"-Variante
geben könne. Denn als staatsgefährdend werden auch Neonazi-Seiten im
Internet wahrgenommen - und die sind äußerst schwer dichtzumachen,
gerade wenn sie auf Servern in den Vereinigten Staaten liegen.

Dort schützt sie das "First Amendment", der erste Passus der
amerikanischen Verfassung, die den Begriff "Meinungsfreiheit" weiter
als jede andere Verfassung in der Welt fasst. Nach amerikanischer
Ansicht fällt selbst die Auschwitz-Lüge unter die Presse- und
Meinungsfreiheit: Zugriff verboten.

Den bedingt sich die deutsche Justiz aber seit dem 12. Dezember 2000
aus: An diesem Tag entschied der Bundesgerichtshof, dass
neonazistische, volksverhetzende Veröffentlichungen auch dann
rechtlich verfolgbar wären, wenn sie im Ausland veröffentlicht
werden.

Die Betreiber amerikanischer Neonazi-Sites stört das wenig. Sie
dürfen sich durch die US-Behörden gedeckt fühlen, die ein
erfolgreiches Auslieferungsverfahren wegen eines in Amerika
begangenen Verstoßes gegen deutsches Recht kaum für möglich halten,
wie John Russell, damals Sprecher des amerikanischen
Justizministeriums, in einer Reaktion auf das BGH-Urteil klarmachte.

Heiligt der Zweck die Mittel?

Eine Situation, mit der Schily sich durchaus nicht abfinden will.
Neben dem offiziellen Weg, sagte er schon damals der "Washington
Post", könne er sich durchaus vorstellen, Neonazi-Seiten in Amerika
mit Spams oder DoS-Attacken zum Zusammenbruch zu bringen, wenn andere
Ansätze nicht zum Erfolg führten.

Alan Davidson vom Center for Democracy and Technology in Washington
hält das für aberwitzig: "Das würde bedeuten, dass man das Recht
bricht, um eine nach dem Recht eines anderen Landes legal operierende Site
dichtzumachen."

Die angesehene Internet Society Isoc, in Deutschland beim
Grundlagenforschungsinstitut GMD in Sankt Augustin angesiedelt, sieht das
ganz ähnlich: " Isoc.de befürwortet die Durchsetzung von gesetzlichen
Bestimmungen im Internet. Für Isoc ist Internet kein rechtsfreier Raum.
Aber gerade deshalb geht es auch nicht an, mit zweifelhaften technischen
Mitteln Server im Ausland auszuschalten, weil dort - nach den dortigen
Gesetzen unter dem Schutz der freien Rede - unter anderem rechtsextreme
Inhalte bereitgestellt werden", heißt es in einer Stellungnahme der Isoc.

Das Innenministerium sieht das anders. Während DoS-Attacken längst
juristisch verfolgt werden, glaubt man in Berlin anscheinend, dass
ein sehr guter Zweck mitunter ein sehr - vorsichtig gesagt -
kontroverses Mittel heilige.

In Sachen Effektivität und Erfolgsaussichten dürften DoS-Attacken
kaum zu schlagen sein: Sie erledigen in Minuten, wofür ein Gericht
Monate braucht. Wie es um die rechtliche Seite bestellt ist, dürfte
hingegen in den nächsten Tagen hitzig diskutiert werden.

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