Armin Medosch on Thu, 27 Jun 96 18:06 MDT |
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nettime: Good Night Germany |
Good Night Germany There has been a new telecommunications law for germany passed today. Besides some other problematic passages there is a paragraph 85 and 87 that says, that all online and telekom service providers (also internet and mailboxes) should provide a backdoor for state officials to get access to the data of their users (adresses, kind of services they are using). Provider companies have so far only protested because they themselves should cover the costs for providing the technical structure for the state office to collect the data. Further on it should be set up in a way that the state has access to this data "anytime" and without the provider beeing able to notice it or to notify the users, that their data are collected. A new state office will be founded to "operate" this service for other state offices, called "Regulationsbehšrde". Nobody seems to be concerned with privacy or what is called in germany "Datenschutz". In a broader public there has so far been only one article in Die Zeit and yesterday night a report on ZDF tv "Kennzeichen D". Now some resistance is forming slowly in newsgroups. Nico Reichelt has set up a page at the institute for new media in Frankfurt: http://www.inm.de/people/nico/tkg.html As the wave of resistance is building up now Nico has a problem with his small server getting too many hits, since it is only a small server on a 64kbit line. The info that he provides should be mirrored on other servers. This is definitely an issue for some action. An article on telepolis will be out tomorrow. http://www.heise.de/tp Isn«t it strange: Many people in Germany seemed to be concerned with the CDA but with something much worse in their own country nobody (or better: not many people so far) is doing anything about it. Also on nettime there is silence about this case. Ausschnitt aus Artikel in Telepolis www.heise.de/tp Der glŠserne TelebŸrger Das neue Telekommunikationsgesetz - Kurzmeldung<U> Deutschland schlŠft, wŠhrend der glŠserne TelebŸrger installiert wird. Das neue Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich hauptsŠchlich rechtliche Rahmenbedingungen fŸr eine entmonopolisierte Telekommunikationswirtschaft bringen und wŠre insofern grundsŠtzlich sehr zu begrŸ§en. Doch das im kleinsten Kreise ausgehandelte Gesetz sieht weitreichende Mšglichkeiten fŸr Behšrden vor, Kundendatenbanken von Telekom- und Online-Providern abzufragen. Gro§en Wirbel hat der amerikanische Communications Decency Act verursacht. Selbst hierzulande schmŸckte so mancher Blue Ribbon die eine oder andere Homepage. Weit weniger Beachtung findet jedoch das neue Telekommunikationsgesetz. Im kleinsten Kreise zwischen den Postpolitikern von CDU, SPD und FDP schon Anfang des Jahres ausgehandelt, ist darin u.a. in Paragraph 87 vorgesehen, da§ jeder Dienstleister, der einen Telekommunikationsdienst anbietet, also auch Online- und Internet-Provider, seine Kundendatenbanken den Behšrden zugŠnglich machen mu§, und zwar auf eigene Kosten, automatisiert und so, da§ es der Anbieter selbst gar nicht merken soll, wenn die Daten von der Behšrde abgefragt werden. FŸr die Abfragen ist eine neugeschaffene, zentrale Behšrde zustŠndig, die sogenannte Regulierungsbehšrde, die dem Wirtschaftministerium untersteht. Sie handelt auf Anfrage (und ohne die Sinnhaftigkeit oder RechtmŠ§igkeit der Anfrage ŸberprŸfen zu mŸssen) der an den Daten interessierten Behšrden - Polizei, Zollfahndung, Nachrichtendienste. Das neue Gesetz wurde bisher hauptsŠchlich von der Wirtschaft diskutiert und kritisiert. Das aber vor allem, weil die technischen Einrichtungen zur †berwachung auf eigene Kosten der Provider eingerichtet werden mŸssen. das kann sich auch bei einem kleinen Provider schnell auf 50.000.- DM belaufen. Diese werden die Mehrkosten dann sicherlich an die Kunden weiterleiten, die so nur den doppelten Schaden haben - ihr Telkommunikationsverhalten wird fŸr den Staat transparent und sie mŸssen auch noch dafŸr zahlen. Doch einige kritische Gegenstimmen haben sich bereits zu Wort gemeldet. Ingo Ruhmann, Mitarbeiter von Manuel Kiper, der forschungs- und postpolitische Sprecher der Fraktion BŸndnis 90/ GrŸne im Bundestag, hat einen Artikel fŸr ³Die Zeit" verfa§t. Manuel Kiper selbst hat einen €nderungsantrag eingebracht, der neben dem Abhšrparagraphen (Informationelle Selbstbestimmung) 4 weitere Punkte betraf (Quersubventionierung, Kommunale Wegerechte, Universaldienst, Faire Regulierung). Doch nachdem der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschu§ vorgestern, am 26.6.96 getagt hat, sieht es nicht so aus, als wŸrden diese Punkte BerŸcksichtigung finden. Deshalb kommt es nun wohl darauf an, da§ Internet-User/innen selbst aktiv werden. Unter http://www.inm.de/people/nico/tkg.html wurden die verschiedensten Fakten und kritischen Gegenstimmen gesammelt. Wer individuell etwas gegen das neue Gesetz unternehmen will, findet auf dieser Page einige nŸtzliche Anregungen. Unter anderem kann man sich dort auch ein Bild eines KŠfers runterladen, um mit diesem Bild, in Anlehnung an die Blue Ribbon Kampagne, seine Homepage als Zeichen des Protests damit zu schmŸcken. Die Page hat innerhalb weniger Tage 12.000 Hits erhalten, dies ein Zeichen mehr, da§ sich langsam zumindest eine kleine Welle des Widerstandes aufbaut. Allerdings wird die hohe Zahl der Zugriffe fŸr den kleinen Server des Instituts langsam zum Problem, so da§ zu hoffen ist, da§ bald Mirror-Sites entstehen. Der Vermittlungsausschu§ hat betreffend der informationellen Selbstbestimmung keine Verbesserung herbeigefŸhrt. Im Gegenteil. Par. 87, der den automatischen und unbemerkten Datenabruf von Kundendaten und Rufnummern aus den Anbieter-Registern durch die Regulationsbehšrde fŸr Strafverfolger und Geheimdienste regelt, enthŠlt auch weiterhin keine Zweckbindungsklausel, und wurde erweitert auf das JEDERZEITIGE Erteilen von AuskŸnften. Und nun sind nicht nur gewerbliche, sondern auch ³geschŠftsmŠ§ige" Anbieter zu diesem Sonderservice verpflichtet, also auch nichtkommerzielle Internet-Provider und Mailboxen-Betreiber. Ihnen kann nun auch bei Verstš§en der Betrieb untersagt werden. Die Kosten, welche entstehen, sind fŸr grš§ere Firmen sicher kein Problem, wohl aber fŸr kleine. Unter anderem ist das also auch eine sehr elegante Form eine Entschlankung des Wettbewerbs herbeizufŸhren. Also, entweder http://www.inm.de/people/nico/tkg.html aufsuchen, oder gleich einen Mirror anlegen. Eine weitere Mšglichkeit besteht darin, direkt an per Email erreichbare Abgeordnete zu schreiben. Eine komplette Liste findet sich unter http://www.fu-berlin.de/POLWISS/mdb-projekt/bundestag/email.html †ber weitere UnterstŸtzung freut sich sicher Manuel Kiper: manuel@kiper.bn.eunet.de. Der einzige Abgeordnete innerhalb der SPD, der mit Nachdruck das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vertritt, scheint Jšrg Tauss: Tauss@mdb5.bn.eunet.de zu sein. Der Gesetzestext, leider in einer nicht aktuellen Version, ist einsehbar unter http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/Netze/tkg.txt -- * distributed via nettime-l : no commercial use without permission * <nettime> is a closed moderated mailinglist for net criticism, * collaborative text filtering and cultural politics of the nets * more info: majordomo@is.in-berlin.de and "info nettime" in the msg body * URL: http://www.desk.nl/~nettime/ contact: nettime-owner@is.in-berlin.de