andreas hagenbach on Thu, 24 Feb 2000 19:45:33 +0100 (CET)


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[rohrpost] Der rechtslastige Link


Als Grundlage:

Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige 
Website strafbar?
von Florian Rötzer in Telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5831/1.html


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In der Schweiz ist erst seit einigen Jahren das Antirassismusgesetz 
(Art. 261bis StGB ) in Kraft, dank dem es möglich wurde, Schriften 
wie die der Revisionisten zu verbieten.

Diese Strafnorm ist relativ neu, und die Rechtsbehörden haben noch 
wenig Erfahrung in der Sprechung von Urteilen zu diesem Artikel des 
Strafgesetzbuches. Gerade versucht ein Revisionist das schweizerische 
Bundesgericht zu fordern, da sich in die Schweiz zahlreiche 
schreibende Revisionisten aus dem umliegenden Ausland geflüchtet 
haben. Diese lassen sich davon nicht abhalten, ihre Scheisse 
weiterhin manchmal sogar recht erfolgreich zu verbreiten, auch über 
das Internet.

Es stellt sich die Frage, ob *zero tolerance* oder wegschauen 
angebracht ist. Als Vergleich nehme man den Buchhandel, wo *Mein 
Kampf* auch nicht erhältlich ist. Aber  auf einer Site in den USA 
lässt es sich trotzdem finden. Oder nehme man als Beispiel eine Site, 
wo andere schwere verunglimpfende Inhalte angeboten werden. Den 
schweizerischen ISPs wurde von der Schweizerischen Bundespolizei 
empfohlen, diese auf einem amerikanischen Server liegende Site von 
ihrem DNS registry zu löschen. Nach einigem Zögern waren die meisten 
dazu bereit. Nach anfänglichem Eifer der Bundespolisten erlahmte der 
Einsatz nach einem halben Jahr, da der neu gewählte 
Bundesstaatsanwalt seine Beamten nun zu Bekämpfung der organisierten 
Kriminalität einsetzt. Zum weiteren führte eine Rechtsunsicherheit 
bezüglich der Inhalte im Internet zu einer vorläufigen sehr 
gemächlichen Gangart.

Zu weiteren Infos führt der straffreie Link: http://www.akdh.ch/archiv

Zu Strickers Argumentation lässt sich antworten: Wegen der 
Nachvollziehbarkeit eine fahrlässige Politk zu verfolgen ist auch dem 
Internet nicht mehr angebracht. Das Internet des Thomas Stricker ist 
dasjenige vor sieben Jahren. Heute ist nicht mehr der damalige 
mündige Bürger (wer soll das überhaupt sein? war das so?) auf dem 
Netz. Damit sollen überhaupt nicht die heutigen Users abgewertet 
werden, aber man würde offen rassistische Inhalte auch nicht im 
Massenmedium Fernsehen dulden.

Zitat Rötzer:
*Betrüblich freilich ist, dass die Schulleitung offenbar nicht 
gewillt ist, ob den etwas komplexeren Sachverhalt einzugehen, dass 
die Links keineswegs als Billigung der Inhalte auf den referenzierten 
Seiten verstanden werden können, sondern im Kontext eben einer 
Diskussion über die rechtliche Regelung für Links als Anschauung 
gelegt wurden.*

Betrüblich ist meistens, dass man im Gefasel über Komplexität endet 
und die kritischen Inhalte nebenan liegen bleiben. Stricker wollte 
provozieren, und damit auch seine Duftmarke setzen für die bald 
stattfindende Konferenz in Genf. Dass sein Verhalten auch keinen 
Diskussionsbeitrag - wie von Florian Rötzer noch weitere gefordert 
werden - darstellt, begründet sich in der hängigen Verfahrenslage.

Zitat Rötzer:
*Bedenklich ist aber auch die überstürzte Reaktion der Schulleitung, 
die offenbar nicht daran denkt, die Freiheit der Wissenschaft und des 
rationalen Argumentierens zu verteidigen, sondern in voreiligem 
Gehorsam Zensur ausübt.*

Das Verhalten der Bürokraten war nicht vorbildlich, aber lediglich 
die Freiheit der Wissenschaft einzufordern bedarf einer 
sorgfältigeren Argumentation. Keinem Mensch käme es in den Sinn, die 
Wiederzulassung von *Mein Kampf* im Buchhandel zu verlangen, nur zum 
Selbststudium natürlich!

Die rigorose Zensur von rechtsextremistischen Inhalten ist die 
zweitbeste Lösung, doch ich kenne die erstbeste nicht. A propos: 
*Deren* Inhalte haben nichts mehr mit Freiheit im demokratischen Sinn 
zu tun, und darauf stützen wir uns doch!

Andreas Hagenbach


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