Matze Schmidt on 29 May 2001 01:48:44 -0000 |
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n0name newsletter #35 Berlin Mo., 28.05.2001 15:36 CET <-------------- Breite: 74 Zeichen - Font: Courier New, 10 --------------> *Inhalt/Contents* 1. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 3 2. [Rezension] _Das aleatorische Spiel_ von Holger Schulze 3. Private Sicherheitsdienste und Polizei von Thomas Brunst und Juergen Korell 4. Digitale harte Arbeit 5. n0name auf CD-ROM 28 KB, ca. 9 DIN A4-Seiten, dt. Warte erst bis die Nr. 36 rauskommt! Ali Emas 1. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 3 fuer Douglas Adams † Der Knowbot legte seine Arme um Roman. Die Human-Android-Differenz war zwar per Gesetz schon vor 1000 Jahren aufgehoben worden, um juristische Schwiergkeiten abzustellen, aber dennoch wurden bestimmte Designmerkmale des Kuenstlichen beibehalten, weil der Markt dafuer sorgte und einfach weil es cool war, sich mit einem digitalen Androiden zu zeigen. Teil 4 im n0name newsletter #36 -------------------------------------------------------------------------- "Borderline" - Strategien und Taktiken fuer Kunst und soziale Praxis - 8.-10.6.2001 - Museum Wiesbaden http://www.octopusweb.org/borderline/home.htm n0name (http://www.n0name.de) wird live! vom Kongress berichten -------------------------------------------------------------------------- 2. [Rezension] _Das aleatorische Spiel_ von Holger Schulze Remix aus Zitaten, eigenen saetzen & zufaelligen und gezielten zugriff durch aufrufen, blaettern u. beliebiges aufschlagen von Christian Janecke. _kunst und Zufall : Analyse und Bedeutung_ Verlag fuer moderne Kunst nuernberg, 1995. dm 65,- [Z] + Holger Schulze. _Das Aleatorische Spiel_ wilhelm fink verlag, 2000. dm 88,- [A] und diversen Internetseiten random remote/SteinbRuchprInzip [A] Seite 239 "(...) alle Popkulturen bewundern die Faehigkeit, mit einem Swing, einer kohaerenzlosen Kohaesion das eigene Leben im Griff zu haben und locker auf Intentionen zu surfen." die frequenzskala des radios hin und her durch-drehen funktioniert wie das beliebige abrufen eines synthezisers, der das radio ja ist, weil es aus signalen diejenigen herausfiltert und synthetisiert, welche dann sinnvoll als von einer quelle ausgehend gehoert werden. [A] S. 241 "Jede Sprache funktioniert nach burroughs als ein mischpult, das der wahrnehmung vorgeschaltet ist. in diesem _Reality Studio_ werden nichtsprachliche Wahrnehmungen und Erfahrungen als inkohaerent zensiert und herausgefiltert. die uebrigen wahrnehmungen werden dann neugmischt (...)." was hier mythologisch der negative teil der literarischen theorie ist, von dessen ewigem reperpetuieren von mustern man sich befreien solle fuer eine phaenomenologische wahrnehmung, das gefaengnis der endlosen sprachlichen kombinatorik, ist gerade die technik, die seine grenzen beschreibbar macht. [Z] S. 127 "Duchamps Beitrag (...) Denunzierung des individuellen Schoepferbegriffes." [Z] S. 178 "(...) sah Adorno in Bildern wie denen Pollocks eine zum Ausdruck gebrachte Resignation: 'das aesthetische Subjekt dispensiert sich von der Last der Formung des ihm gegenueber Zufaelligen, (...) es schiebt die Verantwortung der Organisation gleichsam dem Kontingenten selbst zu (...)." [Z] S. 102 "(...) hatte als erster aus zufaellig fallenden Papierschnipseln ein Bild geklebt, (...). [A] S. 102 "(...) das kontingente Zusammensetzen einzelner (...)." "Der Produzent erhaelt die narrenfreiheit, sich selbst zensurfrei neuartige, (...) Zusammenhaenge zu erfinden." [Z] S. 10 "Setzt man 'Zufaelligkeit' hingegen mit 'Unabsichtlichkeit' gleich, so wird alles 'Absichtliche' als 'unzufaellig' firmieren. "Hier musz alles als Unabsichtliche als zufaellig bezeichnet werden (...)" Determinanten, Grund, Ursache, Parameter, Kausalitaet, Klassen. [Z] S. 163 "Linien- und Flaechengebilde formen flieszende Uebergaenge, desgleichen Knoten, Punkte und ausufernde Kleckser von auszerordentlicher Zufaelligkeit." [Z] S. 49 "Adorno faszt das verbleibende 'aesthetische Fuersichsein' des Kuenstlers unter dem Begriff der 'Idiosynkrasie' (...)." [A] S. 99 "Tzara empfiehlt, die Worte eines Zeitungsartikels als Repertoire zu benutzen und ausdruecklich alle Worte zu aleatorisieren." "(...) 1920 (...) 'Nehmt eine Zeitung. Nehmt Scheren.'" sich vom intentionslosen befreien [A] S. 29 "'Der Zufall befreit Musik von der zufaelligen Subjektivitaet. Nur so kann - nach Cage - jene Objektivitaet der Musik zurueckgewonnen werden.'" [A] S. 11 Inhaltsverzeichnis die historische + aktuelle dimensionen der aleatorik. mh, zaehlt Aleatorik (von alea lat.: Wuerfel) auch irgendwie in der oekonomie? [Z] S. 230 "Zufaellig sind die unzaehligen moeglichen Konstellationen schon deshalb, weil die meisten der raeumlichen Zustaende, die das Mobile in den Jahren eines Bestehens durchlief, dem Kuenstler gar nicht bekannt sind oder auch nur sein konnten. Chaotisch zufaellig sind die Bewegungen, weil sie mannigfacher Ursachenkomplexion unterliegen." [A] S. 23 "'Kohaesion: 'sounding'/writing -> wording -> Kohaerenz: meaning'" [A] S. 16 zurueck zum Werk(begriff)?! [A] S. 332 "Die vorbehaltlose Oeffnung fuer alle Zufaelle (...)." [A] S. 336 "'Alles, was wir sehen, koennte auch anders sein. (...) Es gibt keine Ordnung der Dinge a priori.'" [A] 350 S. 350 "der absichtslose Modus des Arbeitens antwortet auf die Frage: Wie komme ich zu neuen Ideen und Intentionen, zu neuen Kohaesions- und Koehaerenzmustern?" [A] S. 352 "Resintention" [Z] S. 155 "Der Beobachter ist gezwungen, sein Augenmerk von einzelnen Eindruecken auf eine moegliche Gesamteigenschaft der vielen (...) umzulenken." [Z] S. 250 "Gleichung, Kunst = Leben (...), Pygmalions Traum wahrzumachen!" [Z] S. 176 "(...) dasz unter der Oberflaeche der Ordnung das CHaos wohnt (...)." ... und Bedeutungsaggregaten gepraegt war, zeigt Schulze auf. Dass Avantgarde und Aleatorik als nahezu deckungsgleich aufgefasst werden koennen, ist der Schluss ... [Z] 25 "(...) Koinzidenz, worunter das Zusammentreffen bzw. die Ueberlagerung von untereinander unabhaengigen Kausalketten verstanden wird." andere Rezensionen: http://www.nzz.ch/2001/04/03/fe/page-article76N2F.html [28.05.2001] weiterfuehrende Links: http://likumed.fb3.uni-siegen.de/texte/zufall.html [28.05.2001] http://www.hyperdis.de/txt/alte/archivx/archi008.htm Matze Schmidt <matze.schmidt@n0name.de> 3. dieser Artikel ist in "Buergerrechte & Polizei/CILIP 68 (1/2001)" erschienen. Private Sicherheitsdienste und Polizei Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation von Thomas Brunst und Juergen Korell Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und dehnen ihre Einsatzbereiche bis in den oeffentlichen Raum aus. In Deutschland sind - so das statistische Bundesamt - 2.500 Sicherheitsunternehmen mit 130.000 MitarbeiterInnen und einem Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM taetig. Demgegenueber stehen den Laenderpolizeien (237.000), dem BGS (32.200) und dem BKA (3.300) insgesamt 273.000 Planstellen fuer PolizeibeamtInnen zur Verfuegung. 1988 loeste die Stadt Muenchen ihr Vertragsverhaeltnis mit dem Zivilen Sicherheitsdienst (ZSD). Die Schwarzen Sheriffs waren seit 1973 - bekleidet mit schwarzen Uniformen, schwarzen Lederjacken, schwarzen polizeiaehnlichen Muetzen und ausgeruestet mit Schlagstoecken, Handschellen und zum Teil mit Revolvern - durch die U-Bahnen der bayerischen Landeshauptstadt patrouilliert. Sie hatten wegen ihrer Brutalitaet fuer Schlagzeilen gesorgt und wurden nun abgeloest durch die teurere, aber weniger martialisch auftretende Wach- und Schlieszgesellschaft. Waren die Schwarzen Sheriffs noch ein Skandal, so hat insbesondere der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen in Einkaufspassagen die Hemmschwellen bei den staedtischen Verwaltungen sinken lassen. Verlockend ist fuer sie vor allem das Kostenargument: Eine Arbeitsstunde bei der Polizei kostet ca. 120 DM, bei den privaten Sicherheitsdiensten ca. 40 DM. Vergessen wird dabei, dass die privaten Sicherheitsunternehmen mit einem Brutto-Stundenlohn, der Anfang der 90er Jahre bei gerade 11 DM lag, keine qualifizierten Kraefte einstellen koennen und vielfach - wie der Hamburger Buergerschaftsabgeordnete Manfred Mahr bemerkte - "verkappte Schlaeger in Uniformen gesteckt werden". Dass die Sicherheitsfirmen auch heute nicht unbedingt zimperlich vorgehen, zeigt ein Beispiel aus Berlin, wo ein Kaufhausdetektiv zwei Auslaendern den Firmenstempel des Sicherheitsunternehmens mit dem Hinweis "Ladendieb" in Ausweis und Fuehrerschein stempelte. In Hannover wurde der hausinterne Sicherheitsdienst von einem Kaufhauskonzern beauftragt, die Drogenszene um das Kaufhaus herum mit Videokameras aufzunehmen, die Verdaechtigen festzunehmen und sie zusammen mit dem Filmmaterial der Polizei zu uebergeben. Die Betroffenen haben selten eine ausreichende Beschwerdemacht, und eine Mehrheit der Bevoelkerung stellt sich die Frage, was daran schlecht sein kann, wenn Kriminalitaet aufgeklaert und Sicherheit produziert wird. Dies legt u.a. eine Untersuchung im Auftrag des BDWS (Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen - Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e.V.) nahe, bei der 2.540 BuergerInnen befragt wurden, ob bestimmte Aufgaben eher von privaten Sicherheitsdiensten oder der Polizei ausgefuehrt werden sollen. Danach befuerworten 73,2%, dass der Ordnerdienst bei Sportveranstaltungen von privaten Sicherheitskraeften geleistet wird. 61,5% wollen die Privaten beim Streifendienst in Einkaufspassagen sehen, 58,6% beim Objektschutz von oeffentlichen Gebaeuden, 57% bei Kontrollen im oeffentlichen Nahverkehr, 55,6% bei Personenschutzaufgaben, 53,6% bei der Schwertransportbegleitung und 52,6% bei der UEberwachung des ruhenden Verkehrs. 44,1% wollen ihnen den Schutz von Wohnvierteln und 42% den Streifendienst auf oeffentlichen Wegen ueberantworten. Dass Bagatell-Unfaelle von privaten Sicherheitsleuten aufgenommen werden, finden nur noch 34,8% gut. Lediglich 22,4% der ProbandInnen wollen eine private Unterstuetzung der Polizei bei der UEberwachung des flieszenden Verkehrs. Sobald die Befragten durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste eine persoenliche Beeinflussung sahen, nimmt die Zustimmung offensichtlich ab. UEbernahme hoheitlicher Aufgaben Privaten Sicherheitsunternehmen stehen bislang keine speziellen Eingriffsbefugnisse zu. Sie koennen nur wie alle BuergerInnen die sogenannten Jedermann-Rechte in Anspruch nehmen. Trotzdem findet die Verlagerung hoheitlicher Aufgaben stillschweigende Duldung. Stellenweise war sogar daran gedacht, oeffentliche Plaetze an Geschaeftsleute zu verpachten, um so die Moeglichkeiten des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen zu erweitern. Die Hamburger Innenbehoerde pruefte 1997 einen entsprechenden Vorschlag des Geschaeftsfuehrers der Allgemeine Sicherheitsdienste GmbH und frueheren Innensenators Werner Hackmann. Der damalige Vizepraesident des BKA, Gerhard Koehler, dachte Angang der 90er Jahre gar an eine Beleihung hoheitlicher Aufgaben, womit er deren UEbertragung auf Sicherheitsunternehmen meinte. Die Legitimitaet solcher Forderungen wird erhoeht, wenn die Qualifikation und die Ausbildung der MitarbeiterInnen solcher Unternehmen verbessert wird - eine Forderung, die nicht nur der BDWS, sondern auch Bundesinnenminister Otto Schily erhebt, der die gesetzlichen Grundlagen fuer private Sicherheitsdienste neu regeln moechte. Zwar wird immer wieder beteuert, dass das staatliche Gewaltmonopol unangetastet bleiben muesse und privaten Sicherheitsunternehmen keine polizeilichen Befugnisse zukaemen. Die Grenzen sind allerdings flieszend. Nach Auffassung der Hamburger Innenbehoerde nehmen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen hoheitliche Aufgaben wahr, wenn sie beispielsweise fuer die Deutsche Bahn AG arbeiten. Die Bewertung gruendet auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. November 1983, wonach Mitglieder einer Ordnungsgruppe eines unter staatlichem Einfluss stehenden Verkehrsbetriebes im strafrechtlichen Sinne Amtstraeger sein koennen. Polizeiliche Befugnisse lassen sich aus der Amtstraegereigenschaft im strafrechtlichen Sinn nicht ableiten. Fuer Amtstraeger gilt jedoch nach § 113 StGB das Privileg des sogenannten strafrechtlichen Rechtmaeszigkeitsbegriffs. Notwehrhandlungen gegenueber den Amtstraegern sind unzulaessig, solange die Diensthandlung den wesentlichen Foermlichkeiten entspricht und nach pflichtgemaeszem Ermessen vorgenommen wird. Die Amtstraegereigenschaft ist allerdings in jedem Einzelfall zu pruefen. 1994 forderte der Vorsitzende der Douglas Holding, Joern Kreke, dem Einzelhandel in Hamburgs City Hausrechtsfunktionen in Fuszgaengerzonen und Einkaufsstraszen einzuraeumen, "um in eigener Regie gegen Kriminalitaet, Ruepeleien, Verunreinigungen und andere Auswuechse vorgehen zu koennen". Der Vorschlag stiesz damals auf wenig Resonanz. In einigen Staedten hat man ihn jedoch praktisch umgesetzt. So traten 1991 Einzelhandelsgeschaefte in Bochum, unterstuetzt von der lokalen Industrie- und Handelskammer, mit einem "Sicherungskonzept Innenstadt" (SKIB) hervor, das von einem "Verein zur Bekaempfung organisierter Ladendiebstaehle in der Bochumer Innenstadt e.V." getragen und ueber die Beitraege der Kaufleute finanziert wird. SKIB koordiniert die Aktivitaeten stationaerer Ladendetektive in den Geschaeften und mobiler im oeffentlichen Straszenraum, der von den professionellen Dieben als Ruheraum genutzt wuerde. Der Verein wertet monatlich die Einsatzprotokolle der Koordinierungsstelle aus und erstellt fuer seinen Bereich eine Art Kriminalitaetslagebild. Monatlich seien dadurch "ein bis zwei Dutzend professionell arbeitende Ladendiebe" festgenommen worden. Kooperativen von Ladenhausdetektiven gibt es anderenorts. Mit modernen Kommunikationsmitteln und koordiniert ueber eine Zentralstelle mit Verbindung zur Polizei geben sich die Detektive nicht mehr damit zufrieden, Ladendiebe bei einem Diebstahl zu fassen. Sie wollen groeszere Erfolge, observieren Verdaechtige in verschiedenen Geschaeften und auf der Strasze und greifen erst nach mehreren Taten zu. Die Polizei freut das, bekommt sie doch gleich mehrere geklaerte Faelle frei Haus geliefert und kann ohne eigenes Tun ihre Aufklaerungsquote aufpolieren. Kooperation mit der Polizei Dass die Polizei die Scheu vor den "Privaten" verloren hat, ist offensichtlich. Der Grundstein fuer eine foermlichere Zusammenarbeit wurde 1993 an der Polizei-Fuehrungsakademie (PFA) in Muenster-Hiltrup gelegt. Dort trafen sich Polizeifuehrer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbes unter dem Kuerzel BOS (Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Wegen der staendig wachsenden Kriminalitaet und der schwindenden Personalstaerke bei der Polizei, so hiesz es dort, sei die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen ein Gebot der Stunde. Man befuerwortete die Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit mit verteilten Rollen als sogenannte Sicherheitspartnerschaften. Wie das aussehen kann, zeigt die Vereinbarung ueber eine Ordnungspartnerschaft, die Bundesinnenminister Schily als Dienstherr des Bundesgrenzschutzes (BGS) im vergangenen Jahr mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, schloss. Sichere, saubere und ordentliche Bahnhoefe erforderten eine enge Verzahnung bahnpolizeilicher Masznahmen und der Sicherheitsvorsorge der Deutschen Bahn, liesz Schily die OEffentlichkeit wissen. Der bahneigene Sicherheitsdienst (BSG) solle daher zusammen mit BGS-BeamtInnen auftreten. Die Bundespolizei BGS wird bei der Zusammenarbeit mit den privaten Diensten durch deren Wahrnehmung des Hausrechts unterstuetzt. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch zwischen den Fuehrungsebenen des BGS und der Bahn intensiviert werden. Aus gemeinsamen Lagebildern sollen entsprechende Masznahmen abgeleitet werden, bei denen der BGS die Einsatzleitung zu uebernehmen hat. Man fuehrt gemeinsame UEbungen durch und unterstuetzt sich gegenseitig bei der Fortbildung der MitarbeiterInnen, um fuer Ad-hoc-Lagen und Schwerpunkteinsaetze gewappnet zu sein. Die gemeinsamen Einsaetze erfolgen nach unterschiedlichen Modellen: Sie reichen von der oertlichen und zeitlichen Abstimmung der jeweiligen uniformierten Streifen von BGS und BSG in einem Einsatzraum bis zu gemischten Streifengaengen. Auf diese Art verbinden sich das kostentraechtige Know-how der Polizei mit der Wirtschaftlichkeit des privaten Sicherheitsunternehmens. Die Vereinbarungen werden von einer Koordinierungsgruppe ueberprueft. Bei der Security der Bahn AG ist ein Verbindungsbeamter des BGS eingesetzt. Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) warnte vor den gemischten Streifen. Sie sieht darin eine potentielle Gefaehrdung der PolizeibeamtInnen und befuerchtet, dass sich Kriminelle ueber die privaten Sicherheitsunternehmen in die Polizei einschmuggeln und als Spitzel Einsatzplanungen und Funksprueche erkunden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt, dass es den gemischten Streifen moeglich ist, Recht und Gesetz in der taeglichen Praxis einzuhalten. Trotzdem spricht sich die GdP nicht gegen eine Zusammenarbeit mit den Unternehmen aus, sondern tritt vielmehr fuer eine "enge Zusammenarbeit aller Institutionen und Kraefte" ein, "die zu einer Verbesserung sowohl der objektiven Sicherheitslage wie auch des subjektiven Sicherheitsgefuehls beitragen koennen". Die geballte Praesenz von Sicherheitsleuten in Bahnhoefen offenbart den Anspruch der Wirtschaft auf ein ungestoertes Konsumverhalten ihrer Kundschaft. Den Bahnreisenden koennen innerhalb weniger Minuten drei Doppelstreifen in den Bahnhoefen begegnen. Sechs PolizeibeamtInnen - das entspricht oftmals der Dienstschichtstaerke eines fuer 40-50.000 BuergerInnen zustaendigen Polizeireviers. Entgegen anderer Verlautbarungen ist Sicherheit nicht in erster Linie Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens, sondern mehr und mehr Faktor wirtschaftlicher Interessen. Vertragliche Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen gibt es auch auf der Ebene der Polizeipraesidien. Anfang Juni 1999 vereinbarten die Duesseldorfer Sicherheitsfirmen Securitas, Koetter Security, WSD (Wach- und Sicherheitsdienst) und Bewachungsdienst Rheinland ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit der Polizei der nordrhein-westfaelischen Landeshauptstadt. Nicht befristet ist der Vertrag, den am 17. Juni 1999 der damalige Frankfurter Polizeipraesident Wolfhard Hoffmann mit der Landesgruppe Hessen des BDWS schloss. Die Sicherheitsunternehmen sind danach gehalten zu beobachten, zu erkennen und zu melden. Im Gegenzug erhalten sie die entsprechenden Informationen, z.B. ueber Fahndungen, von der Polizei. Gleichzeitig teilen die Sicherheitsdienste der Polizei ihre Einsatzgebiete und uebernommenen Aufgaben mit. Zur Gewaehrleistung des Informationsaustausches wurde von den privaten Sicherheitsunternehmen eine gemeinsame Informations- und Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, die eine direkte Verbindung zum Fuehrungs- und Lagedienst der Polizei unterhaelt. Anlassbezogen kann ein Mitarbeiter der IAS zur woechentlichen Montagsrunde im Polizeipraesidium Frankfurt eingeladen werden, an der auch Vertreter von BGS, Ordnungsamt und anderen Organisationen teilnehmen. Im vergangenen Jahr haben auch das Wiesbadener Polizeipraesidium und die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern Vereinbarungen mit dem BDWS unterzeichnet. Frankfurt hat mit dem Vertrag zwischen Polizei und BDWS das Beispiel abgegeben, dem auch weitere Polizeipraesidien und Laenderpolizeien folgen werden. Die Erfahrungen mit den privaten Sicherheitsdiensten scheinen jedoch auch in der Mainmetropole nicht immer gut. Die Stadt beschloss 1999, die Securitas nicht laenger mit der UEberwachung des ruhenden Verkehrs zu betrauen, und greift wieder auf staedtische Beamte zurueck. Ein Gutachten hatte festgehalten, dass die Ausgaben fuer die privaten Hilfspolizisten 1998 die Einnahmen um 104.227 DM ueberschritten. Geruegt wurden zudem das wenig buergerfreundliche Verhalten sowie die mangelnden verkehrserzieherischen Erfolge der privaten Verkehrsueberwacher. Die Gutachter fuehrten dies auf die mangelnde Ausbildung zurueck. Anzeigen seien fehlerhaft aufgenommen, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen nicht sorgfaeltig genug geprueft sowie Verkehrszeichen fehlinterpretiert worden. Kommunizierende Informationsroehren Der Verschmelzungsprozess zwischen den privaten Sicherheitsdiensten und der Polizei ist in Gang gesetzt. Von dem Informationsaustausch und der Partnerschaft zwischen den "BOS" duerften jedoch in erster Linie die "Privaten" profitieren. AEhnlich verhaelt es sich bei den privaten Fahndungsbueros, deren Mitarbeiterinnen zu einem Groszteil ehemalige PolizeibeamtInnen sind. Die Koetter Unternehmensgruppe versucht die Verbindungen zu Polizei, Bundeswehr und Justiz durch einen Sicherheitsbeirat zu intensivieren. Geschaeftsfuehrer Friedrich P. Koetter moechte damit auf die "unveraendert labile Sicherheitslage" reagieren. Mitglieder des Sicherheitsbeirates wurden der ehemalige GSG 9-Chef Ulrich Wegener, der Bundesvorsitzende des Bundesgrenzschutzverbandes in der GdP Hubertus Gruetzner und der Erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer. Ziel des Sicherheitsbeirates ist es, zukuenftig eine "moeglichst reibungslose und vernetzte Zusammenarbeit oeffentlicher und privater Sicherheitsdienstleistungen herbeizufuehren". Private Ermittler profitieren nach eigenen Angaben immer wieder von schlampiger Polizeiarbeit, die gerade bei den sogenannten Alltagsdelikten festzustellen sei. Geschaedigte Unternehmen wenden sich an private Ermittler, ohne die Polizei einzuschalten, weil es letztendlich zwischen den Arbeitsweisen der polizeilichen und privaten Ermittler keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Darueber hinaus sind die Interessenlagen von Geschaedigten und der Polizei unterschiedlich. Der Polizei geht es in erster Linie um die Taeterermittlung, waehrend die Geschaedigten in der Regel mehr Wert auf die Schadenswiedergutmachung legen. Private Ermittler brauchen keine Informationsdefizite zu befuerchten. Verbindungen der Ex-PolizistInnen zu ihren frueheren Kollegen - das "Old-Boy-Network" - kann solche Maengel in der Regel auffangen. Lothar Mahlberg verweist darueber hinaus auf die Praxis des "Moonlighting", bei der polizeiliche Fahnder gegen Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von ihren privaten Kollegen uebernehmen. Die Grenze des legalen Informationsaustausches wird dabei sehr schnell ueberschritten. Solche Praktiken machen deutlich, wie zwingend eine enge gesetzliche Regelung privater Sicherheitsaufgaben ist. Dabei muessen der Datenschutz sowie die oeffentliche Kontrolle privater Sicherheitsunternehmen im Vordergrund stehen. Thomas Brunst ist Vorstandsmitglied der BAG Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V.; Juergen Korell ist Polizist und Mitautor des Buches "Polizeiskandal - Skandalpolizei", Verlag Westfaelisches Dampfboot. Infos: Thomas Brunst <safercity@hotmail.com>, http://www.safercity.de 4. Digitale harte Arbeit Es war einmal eine Gewerkschaft (IG-Metall Chemnitz), die wollte auch Netzkunst ... "Wer bin ich heute? Was werden wir morgen tun?" wurde gefragt, um kuenstlerische Projekte zu foerdern, die das Internet als kommunikativen Raum fuer die Auseinandersetzung mit Themen der Zukunft nutzen. Dafuer gab es 8.000,- EURO Preisgeld, das ganze hiesz "Internetkunstpreis 2001". http://www.NET-Z-LAB.de Die zweiseitige Rolle der Metaller - als Vermittler zwischen Groszapitalist und Kleinkapitalist - die z.B. in der Stahlstadt Dortmund zur aussterbenden 'Arbeiterrasse' gehoeren (dort will man demnaechst Netzkunst sammeln), bindet sich hier heikel mit einem Anschluszversuch an die Diskussion um die Skills jugendlicher Informationsarbeiter, die nicht nur abgefragt werden: "Die nominierten Beitraege werden fuer Dokumentations- und Forschungszwecke zehn Jahre lang auf dem Server archiviert."! Inwieweit entfernt sich die IG von der vorherrschenden Idee der Arbeit, oder vollzieht die Transformation derselben in einen pauschalen Kreativitaetsbegriff im Zeitalter immaterieller Werte? Und warum ruesten Staedte (Veranstalter: IG Metall Chemnitz, Stadt Chemnitz Kulturamt Partner: TU-Chemnitz/ Institut fuer Print- und Medientechnik, Saechsisches Industriemuseum Sponsoren: artemedia ag) jetzt wenigstens die Kunst digital auf? Genau diese Stelle bearbeitete francis aus Leipzig mit: Digital Work # What?