Peter C. Krell on Thu, 28 Mar 2002 16:15:07 +0100 (CET) |
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[rohrpost] F-Kurven-Bootlegs? |
Bootlegs... ->Scheint als werde ein ähnlicher Algorithmus zur Generierung von Übergängen von verschiedenen Motion Capture Sequenzen mit Anschlußproblemen in Softimage Xsi 2.0 benutzt, denn diese sind für den Computer nichts anderes als Musik auch: synchrone multivariante Wellenkonstruktionen nach Fourrier-Quantisierungen. F-Kurven-Parameterwertangleichung. Im Grunde genommen ziemlich simpel. (vgl. Ausführungen von Erik Beaumont [Avid] bei seiner gestrigen Softimage-Präsentation an der Games Academy zu Berlin: www.games-academy.de) Musik und nachmodellierte 3D-Bewegung, wie beispielsweise auch Tanzbewegungen von Figuren, korrelieren miteinander im formalen Repräsentationsmodus ihrer basalen Mathematik und bringen dadurch zugleich im Universalmedium des Computers neue ästhetische Spielarten hervor (Medium verstanden hierbei: generierend im Modus eines interaktiv nutzbaren Werkzeugs. Mit anderen Worten: Medien können im Seinsmodi einer imaginären Zuhandenheit wie Werkzeuge verwendet und genutzt werden). Der Mensch aber ist es, der die entsprechend emergierenden Loops nach Eigenpräferenzen und im Falle von Djs nach dramaturgischen Anschluß-Kalkül selektiert. Wie beispielsweise auch im Hip Hop ("...will rock and shock the nation"-> Ninja Tunes, London; denn nicht die Klänge vielmehr die Theorie des Samplens und der damit einhergehende Ironisierung des Copyrights kristatlisierte sich nicht zuerst auch in den zivilisationskritischen Beni-Tänzen der ostwestafrikanischen Kolonialzeit.) see# DJ Revolution R2K Version 1.0 Mixtapes aus der Reihe "Ill Boogie Sampler", New York, Januar 2000: quote: "-- We even walk and talk mathematical". further infos: www.blackberrymusic.com -- PS: Stellt sich nur die Frage, ob man formale phasenvariabele Wertsequenzen überhaupt copyrigh-rechtlich oder besser gesagt "urheberrechtlich" schützen können sollte. Oder ob es auf der Grundlage von mathematischen Betrachtungen sich hierbei nicht eher um eine Beschneidung der geistigen Freiheit handelt, wenn man es nicht darf. Hält man an der jetzigen Regelung fest, die einem das beliebige Samplen verbietet (warum war "Die nackte Kanone" eigentlich damals komisch?), dann wären spezielle Gangarten und Arten der Artikulation bald auch copyrightrechtlich geschützt und nur noch gegen Lizenzgebühr legitim nutzbar. Gewinner des gestischen Marktes: Supermodells und Schauspieler. UND coole Hip Hopper? Ist man hingegen nicht dafür und sagt Samplen gehört sich nicht: wovon sollen dann auf lange Sicht Netartists leben, wenn jeder ihre Ideen beliebig nehmen und bis zur Besinnungslosigkeit weiterverarbeiten kann? Gehören diese nachmodernen Künstler sowieso einer höheren gesellschaftlichen Kaste an oder handelt es sich bei ihnen nach geltendem deutschen Recht eher um sowas wie parasitäre Snobs. Das Ende vom Lied? Die universelle Freiheit der mathematischen Anschauung auf der Basis logischer Kalküle (2+3=5 oder aber a+b=c) visualisiert sich wie bei F. Nietzsche vermutet in Bewegungs- und Klangformen eines rauschhaften Fests irrationaler, individuell ekstatisch ausgelebter Rekreationspräferenzen oder aber auch eben gerade nicht und daher erst zwischen Sinn und Wahnsinn ; ) und dies in all ihren Wiederholungszwaengen. Peter C. Krell ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste fuer Medien- und Netzkultur Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost Info: http://www.mikro.org/rohrpost Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de