jana@feast.de on Thu, 18 Jul 2002 13:10:25 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] arschloch im internet |
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet vielleicht schon bekannt, bin grad draufgestoßen OLG Köln Beschluss vom 19.12.2001 – 28 T 8/01 Die Bezeichnung des Prozessgegners in einem Internetforum als ‚Arschloch’ stellt nach Auffassung des OLG Köln keine Beleidigung, sondern eine ‚pointierte Äußerung’ des Missfallens dar, gegen die kein Unterlassungsanspruch gegeben ist. Dem Betroffenen steht danach auch gegen herabwürdigende oder ehrverletzende Äußerungen gegenüber dem Prozessgegner in Schriftsätzen kein Unterlassungsanspruch zu, da es sich bei Äußerungen in einem Rechtsstreit um privilegierte Äußerungen handelt, die nicht Gegenstand negatorischer Ansprüche sein können. http://www.advokat-online.de/Schwerpunkte/ALLGEMEINES_ZIVILRECHT/allgemeines_zivilrecht.html ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/