jana@feast.de on Thu, 18 Jul 2002 13:10:25 +0200 (CEST)


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[rohrpost] arschloch im internet


Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

vielleicht schon bekannt, bin grad draufgestoßen

OLG Köln Beschluss vom 19.12.2001 – 28 T 8/01

Die Bezeichnung des Prozessgegners in einem Internetforum als
‚Arschloch’ stellt nach Auffassung des OLG Köln keine Beleidigung,
sondern eine ‚pointierte Äußerung’ des Missfallens dar, gegen die kein
Unterlassungsanspruch gegeben ist. Dem Betroffenen steht danach auch
gegen herabwürdigende oder ehrverletzende Äußerungen gegenüber dem
Prozessgegner in Schriftsätzen kein Unterlassungsanspruch zu, da es sich
bei Äußerungen in einem Rechtsstreit um privilegierte Äußerungen
handelt, die nicht Gegenstand negatorischer Ansprüche sein können.

http://www.advokat-online.de/Schwerpunkte/ALLGEMEINES_ZIVILRECHT/allgemeines_zivilrecht.html

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