Sven Guckes on Fri, 19 Jul 2002 16:45:15 +0200 (CEST)


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Re: [rohrpost] FoeBuD - Polizeigesetz in NRW


"this is a repost."

blocksatz auf 70 zeichen.
ist das ein feature?
ist das vielleicht mit
Word geschrieben?

Sven

===
From: padeluun@bionic.zerberus.de (padeluun)
To:   pd-text@ml.foebud.org
Organization: Art d'Ameublement + FoeBuD e.V.
Subject: Presseerklärung des FoeBuD e.V. zur
         Erweiterung des Polizeigesetzes in NRW
Date: Thu, 18 Jul 2002 20:11:59 +0200
X-Gateway: ZCONNECT mail.foebud.org [UNIX/Connect v0.76b1]

Presseerklärung des FoeBuD e.V. zur
Erweiterung des Polizeigesetzes in NRW

Bürger wollen keine Überwachung sondern Sicherheit!

Mit  Datum  17.7.2002  veröffentlicht  das  Innenministerium  NRW eine
Presseerklärung,  dass  in NRW zukünftig in "Kriminalitätsbrennpunkten
mit  gezielter  polizeilicher  Videoüberwachung  auch gegen Diebstahl,
Körperverletzung und Sachbeschädigung" vorgegangen werden soll.

Dabei  verweist das Innenministerium auf die "erfolgreichen Zahlen des
Bielefelder Modellprojekts". Tatsächlich gibt es solche "erfolgreichen
Zahlen"  nicht:  Lange vor der Installation der Überwachungsanlagen im
Ravensberger      Park,      verschwand     der     Eindruck     eines
"Krimiminalitätsbrennpunkts" durch andere Maßnahmen: Das Gelände wurde
aufgeräumt,  Sträucher  zurück  geschnitten, eine Ruine entfernt resp.
renoviert, neue Beleuchtung installiert.

Im  Bericht  des  Polizeipräsidiums an das Innenministerium NRW wurden
Informationen unterschlagen und geschönt:

 ·   Gelogen   ist:   Es   gab   keine   positive  Prüfung  durch  die
 Landesdatenschutzbeauftragte:      Vielmehr      hat     sich     die
 Landesdatenschutzbeauftragte   vehement  gegen  die  Videoüberwachung
 ausgesprochen.

 ·  Gelogen  ist,  dass  "das  öffentliche  Interesse  insgesamt  eher
 unauffällig" war: Richtig ist, dass die Medien in Bielefeld das Thema
 nicht   in  der  angemessenen  Art  und  Weise  aufgegriffen  hatten.
 Kritische Leserbriefe wurden nicht veröffentlicht.

 ·   Richtig  ist:  Tatsächlich  haben  vielfach  Protestaktionen  von
 Bürgerinnen   und   Bürgern   mit   unterschiedlichen   Aktionsformen
 stattgefunden:  Mindestens zwei Demonstrationen, ein Infostand in der
 Bielefelder  Innenstadt,  eine  Kunstaktion im Ravensberger Park; bei
 der  Pressekonferenz  zur  Installation  der  Videoüberwachung  waren
 protestierende  Bürgerinnen und Bürger mit Transparenten anwesend und
 es   fand   ein  bundesweites  Seminar  für  Lokalpolitikerinnen  und
 -Politiker   zum   Thema   Videoüberwachung   (mit  Besichtigung  des
 Monitorraums im Polizeigebäude) des FoeBuD e.V. in Bielefeld statt.

 ·   Richtig  ist:  Ein  Bürger  hat  gegen  das  Modellprojekt  Klage
 eingereicht.

 ·  Dies wurde größtenteils im Bericht unterschlagen, um in Düsseldorf
 zu suggerieren, dass es der Öffentlichkeit sowieso egal sei.

 ·  Richtig  ist: Von positiven Erfahrungen kann keine Rede sein, denn
 die  Zahlen  sprechen eine andere Sprache: Von etwa 23.000 Straftaten
 wurden  nur 0,2 Prozent im Ravensberger Park verübt. Im gesamten Jahr
 2000 waren es nur 6 Delikte.

 ·  Richtig  ist:  Eine  Evaluation  des  sogenannten  Modellprojektes
 Videoüberwachung  kann  es  wegen  fehlender  Zahlen nicht geben. Das
 bestätigte  auch der beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Klaus Boers von
 Institut für Kriminologie der Universität Münster.

Die  Argumente  gegen  Videoüberwachung  haben  wir  vielfach  in  die
Diskussion getragen und sie sind unwiderlegt:

Video- und Kameraüberwachung ist unsinnig:

 ·   Videoüberwachung   hilft   konkret  keinem  Opfer.  Wer  in  eine
 unangenehme  Situation  kommt, wer überfallen wird, braucht sofortige
 Hilfe  durch andere Menschen, die einschreiten. Eine Aufzeichnung des
 Vorfalls  kann  bestenfalls  nachträglich  für  die  Ermittlungen der
 Polizei verwertet werden.

 ·  Videoüberwachung ist sinnlos zur Senkung der Kriminalität: Es wird
 eine  Verdrängung  der  Szene  in andere Stadtteile (Einkaufsstraßen,
 Wohngebiete)  geben. Konsequent zu Ende gedacht führt das langfristig
 zu einer flächendeckenden Videoüberwachung.

 ·    Videoüberwachung    verletzt    die   Rechtsstaatlichkeit   (die
 Unschuldsvermutung  wird  außer  Kraft  gesetzt,  wenn  alle  dauernd
 beobachtet   werden   und   damit  als  potentielle  Straftäter/innen
 behandelt    werden)    und    die    Würde    des    Menschen.   Das
 Bundesverfassungsgericht  hat in seinem bekannten Volkszählungsurteil
 festgestellt,  dass Menschen, die damit rechnen müssen, dass all ihre
 Handlungen  registriert  und gespeichert werden, alles tun werden, um
 nicht   aufzufallen.   Sie  werden  also  z.B.  vermeiden,  zu  einer
 öffentlichen  Versammlung  oder  zu  einer Bürgerinitiative zu gehen,
 also  ihre  Grundrechte  nicht  mehr  wahrnehmen.  Damit schadet eine
 solche  Überwachung  nicht nur der individuellen Entfaltung einzelner
 Menschen, sondern auch dem Gemeinwohl.

Wem nützt die Videoüberwachung eigentlich?

Sie  nützt  populistischen  Politikern, die demonstrieren wollen, dass
sie etwas tun, Herstellerfirmen Kameras verkaufen und installieren.

Am  interessantesten  ist  Videoüberwachung  ausschließlich für Firmen
interessant,  die  die  Wartung  übernehmen und vor allem die, die die
Standleitungen anbieten. Vor einigen Jahren noch zahlte die Polizei in
Köln  monatlich  8.000  DM  (4.000  Euro)  für  jede  Leitung zu einer
Notrufsäule.  Bisher wurde stets darüber geschwiegen, was jede Leitung
von einer Kamera zur Überwachungszentrale kostet.

Wir  haben  es  hier  mit  den  Auswüchsen  der  Lobbyarbeit  des ZVEI
(Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektroindustrie) zu tun.

Selbst  wenn  wir es als einen wünschenswerten Aspekt ansehen sollten,
dass    viel    Steuergeld    in    den    Taschen   einiger   weniger
Leitungsklüngelbarone  wandert,  ist die Gefahr für unsere Demokratie,
die  durch  Überwachungssysteme  in  öffentlicher  und  privater  Hand
gegeben sind, nicht hinzunehmen.

Fazit:

Wir stellen fest:

 · Das Pilotprojekt Videoüberwachung war keineswegs erfolgreich.

 ·   Der   Bericht   des  Innenausschusses  ist  nicht  wahrheitsgemäß
 beziehungsweise lässt vorsätzlich entscheidende Fakten aus, die gegen
 Videoüberwachung sprechen.

 ·   Aufgrund   eines  solchen  wissentlich  falschen  Berichtes  eine
 schwerwiegende Gesetzesänderung zu veranlassen ist unverantwortlich.

Wir fragen uns insbesondere, ob die beiden grünen Minister im Kabinett
völlig  ahnungslos  sind, tief und fest geschlafen haben oder ob ihnen
Bürgerrechte  mittlerweile  so  egal  sind,  dass sie diese der F.D.P.
überlassen wollen...

Für den FoeBuD e.V.
Rena Tangens, padeluun, Tom Budewig

FoeBuD e.V.
Marktstrasse 18
33602 Bielefeld
eMail: foebud@bionic.zerberus.de
Tel: 0521-175254
Fax: 0521-61172
www.foebud.org

Diese Pressemitteilung kommt vom FoeBuD e.V., der sich 1987 als Verein
zur  Förderung  des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs
gründete.   Bekannt   wurde  der  Verein  durch  Vernetzungsarbeit  im
Zerberus-Netz,  seine  Mailbox  BIONIC,  das Friedensnetzwerk ZaMir in
Ex-Jugoslawien,     das     deutschsprachige     Handbuch    zu    dem
Verschlüsselungsprogramm  Pretty  Good  Privacy  (PGP),  die jährliche
Verleihung     der     BigBrotherAwards     und    seine    monatliche
Veranstaltungsreihe  PUBLIC  DOMAIN zu Themen aus Zukunft und Technik,
Wissenschaft und Politik, Kunst und Kultur.

Freundliche Grüße
//padeluun

--
 padeluun c/o Art d'Ameublement, Marktstr. 18, D-33602 Bielefeld
 Es ist sinnlos, zur Erhaltung der Freiheit, die Freiheit
 zu beschränken oder gar abzuschaffen
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